Workshop 2 "Was brauchen wir?".

Auteur(s)
Fleischhacker, W.W.
Jaar
Samenvatting

In der Diskussion ueber Drogen im Zusammenhang mit Verkehrssicherheit gibt es viele Meinungen, aber wenig Fakten. So wird vielfach die Meinung vertreten, dass jemand, der methadonsubstituiert ist, nicht am Strassenverkehr teilnehmen kann. Die Methadonverordnung im Rahmen eines Drogenentzugsprogrammes ist vergleichbar mit der Opiatlangzeitverordnung im Rahmen einer Schmerztherapie. Es ist jedoch nicht bewiesen, dass diese Substanzen die Fahrtauglichkeit beeintraechtigen. Dagegen gibt es eine Fuelle von anderen Medikamenten, von denen bekannt ist, dass sie zu einer Reaktionszeitverlaengerung fuehren und so die Fahrtauglichkeit beeintraechtigen koennen. Dazu gehoeren unter anderen die Benzodiazepine und die Antihistaminika. Paradoxerweise werden bei diesen Medikamenten keine gesetzlichen Regelungen bezueglich Einnahme und Teilnahme am Strassenverkehr gefordert. Das Erkennen der Beeintraechtigung ist bei Alkohol relativ leicht, weil sich hier kognitive und motorische Defizite mischen. Bei Cannabis und niedrigen Dosen von Opiaten liegen dagegen keine motorischen Defizite vor. Es ist sinnvoll, einfache neuropsychologische Testbatterien dahingehend zu ueberpruefen, ob sie fuer die unmittelbare Feststellung von Beeintraechtigungen durch legale oder illegale Drogen geeignet sind. Solche Geraete sind derzeit in Entwicklung. Wenig verlaessliche Aussagen gibt es darueber, was ein positiver Nachweis von Substanzen im Harn oder Blut fuer die Fahrtauglichkeit bedeuten. Wesentlich ist, dass zunaechst haeufig verwendete Substanzen genauer untersucht werden, also die Benzodiazepine und Cannabis. Die klinischen Testverfahren sind derzeit zu stark auf kognitive Beeintraechtigungen ausgerichtet. Verschiedene Medikamente sowie auch illegale Drogen beeinflussen aber in erster Linie die Kritikfaehigkeit. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 21958 (In: C 21947) /73 /83 / ITRD D346608
Uitgave

In: Drogen und Medikamente im Strassenverkehr : Verkehrssicherheit und Gesundheitspolitik : Symposium Workshop, November 2001, p. 46-47

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