Workshop 2 "Was brauchen wir?".

Auteur(s)
Kreuzer, W.
Jaar
Samenvatting

Beim Thema Drogen im Strassenverkehr geht es nicht nur um die Schulung der Polizei, auch die Sachverstaendigen und Amtsaerzte muessen einbezogen werden. In Oesterreich wird die amtsaerztliche Untersuchung so lange fuer die Anzeige ausschlaggebend sein, als es kein geeignetes Testgeraet gibt. Ein solches wird vielfach als Hirngespinst abgetan, aber es gibt Hersteller, die bestaetigen, dass ein derartiges Geraet in den naechsten Jahren bereit stehen koennte. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil der Polizei derzeit in laendlichen Gegenden kein Amtsarzt zur Verfuegung steht. Mit Hilfe der Bundeslaender muss in der naechsten Zeit sichergestellt werden, dass wenigstens bei Planquadrataktionen Amtsaerzte zur Verfuegung stehen. Die Abteilung 4/19 Strassenverkehrssicherheit des Innenministeriums fuehrt seit 1. Juli 1999 eine Sonderauswertung der Anzeigen gemaess Paragraph 5 Strassenverkehrsordnung - Suchtgiftbeeintraechtigung mit aerztlich festgestellter Fahruntuechtigkeit - durch. Alle Bundespolizeidirektionen und Landesgendarmeriekommanden melden aus den diesbezueglichen Anzeigen folgende Daten: Datum und Uhrzeit der Anhaltung; Alter und Geschlecht des Fahrzeuglenkers und Art des Suchtgiftes. Im Jahr 2000 wurden insgesamt 477 Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht. Von Juli 1999 bis 31. Maerz 2001 gab es insgesamt 909 Anzeigen. 91 Prozent der 909 Angezeigten waren maennlich und 9 Prozent weiblich. 530 Anzeigen entfallen auf Wien. Insgesamt wurden 1.253 Substanzen eingenommen, davon in 595 Faellen Cannabis. Jeder Fahrzeuglenker hatte demnach 1,38 Substanzen konsumiert. In 8 Faellen wurden 4 Substanzen und in 57 Faellen 3 Substanzen festgestellt. Am haeufigsten wurde Cannabis festgestellt, gefolgt von Kokain, Opiaten und Amphetaminen. 57 Prozent der Angezeigten waren in der Altersgruppe von 18 bis 25 Jahren, 26 Prozent in der Gruppe von 26 bis 33 Jahren und 11 Prozent in der Gruppe von 34 bis 41 Jahren. Die meisten Anzeigen gab es am Samstag, gefolgt von Sonntag und Freitag. Sie erfolgten meist in der Zeit zwischen 2 Uhr in der Nacht und 8 Uhr in der Frueh. (KfV/A)

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Bibliotheeknummer
C 21961 (In: C 21947) /73 /83 / ITRD D346611
Uitgave

In: Drogen und Medikamente im Strassenverkehr : Verkehrssicherheit und Gesundheitspolitik : Symposium Workshop, November 2001, p. 61-67

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