Ziele der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung : rechtliche und fachliche Qualifikation der Gutachter.

Auteur(s)
Lewrenz, H. Pueschel, K.
Jaar
Samenvatting

Die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung haben ihre Grundlage im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des Gemeinsamen Beirats fuer Verkehrsmedizin", das 1973 publiziert wurde. Die Begutachtungs-Leitlinien haben keine normative Bindungswirkung. Der Begriff der Eignung zum Fuehren von Kfz ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Abweichungen von den Begutachtungs-Leitlinien muessen nachvollziehbar begruendet werden. Auf medizinischem Gebiet laesst sich die Kompetenz des Gutachters nur mit der fachaerztlichen Erfahrung begruenden. In der neuen deutschen Fahrerlaubnisverordnung wird in einschlaegigen Faellen die Begutachtung durch einen "zustaendigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation" vorgeschrieben. Diese ist im Rahmen der von der Aerztekammer durchgefuehrten speziellen Fortbildungsveranstaltung zu erwerben. Damit ist sichergestellt, dass die fachaerztliche Begutachtung ausserhalb der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen nur durch Fachaerzte mit verkehrsmedizinischer Kompetenz erfolgen kann. Von den Fachaerzten der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen verlangt die Fahrerlaubnisverordnung eine mindestens zweijaehrige klinische Taetigkeit oder Facharztausbildung. Selbststaendig koennen sie innerhalb der Begutachtungsstelle allerdings erst taetig werden, nachdem sie ein Jahr lang Erfahrungen gesammelt haben. Diese Regelungen in der Fahrerlaubnisverordnung sind unbefriedigend. Besonders in der Neurorehabilitation liegen komplexe Fragestellungen vor, die nur interdisziplinaer zuverlaessig beantwortet werden koennen. Zur Gesamtaufnahme siehe ITRD D353799. (KfV/A)

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Publicatie

Bibliotheeknummer
C 38709 (In: C 38708) /83 / ITRD D353800
Uitgave

In: Fahreignung bei neurologischen Erkrankungen, Bad Honnef, Hippocampus Verlag, 2004, p. 3-7, 3 ref.

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