Die Haaranalyse als Methode zur Ueberpruefung der Angaben zur Suchtstofffreiheit im Rahmen der Fahreignungspruefung findet in den Bundeslaendern sehr unterschiedliche Akzeptanz, wie der Vergleich von vier Proben im Institut fuer Rechtsmedizin der Humboldt-Universitaet Berlin mit 729 Proben im Institut fuer Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen im Jahre 1998 zeigt. Neben der viel geringeren Zahl der insgesamt in Berlin anfallenden drogenbedingten Fahreignungspruefungen ist hierfuer auch eine Reihe von Vorbehalten gegen die Haaranalyse als Ursache zu nennen. Nach einem Ueberblick ueber das Prinzip und die gegenwaertige Praxis dieser Methode wird anhand von eigenen Ergebnissen und Literaturangaben gezeigt, dass die Haaranalyse fuer die hauptsaechlich missbrauchten illegalen Drogen mit Ausnahme von LSD eine ausreichende Empfindlichkeit fuer den Nachweis von taeglichem bis woechentlichem Konsum besitzt, dass falsch positve Befunde bei sachgerechter Durchfuehrung ausgeschlossen sind, dass in der Szene angepriesene Methoden der "Haarreinigung" weitgehend uneffektiv sind und dass auch der Einfluss von Bleich- und Faerbebehandlungen sich weit weniger stoerend bemerkbar macht, als allgemein angenommen wurde. Die Untersuchung des 6 cm langen kopfnahen Haarsegments gestattet unter Beruecksichtigung langsam wachsender oder im Wachstumsstillstand befindlicher Haare eine retrospektive Aussage ueber den Zeitraum bis zu 12 Monaten vor der Probenahme und schliesst eine Benachteiligung des Probanden mit Sicherheit aus. In einem Vergleich von Kosten und der Nachweissicherheit bei der Langzeitkontrolle von Drogenabstinenz weist die Haaranalyse ein guenstigeres Preis-Leistungsverhaeltnis auf als die Urinanalyse. (A) Beitrag zum Themenbereich Alkohol - Drogen - Medikamente der 30. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Berlin, 10. bis 13. Maerz 1999.
Samenvatting