Der Forschungsbericht wird zunächst unter verschiedenartigen Aspekten eingehender besprochen. Die eigentliche Frage wird nicht darin gesehen, ob Fahrleistungs-bezogene Unterschiede zwischen Fahrschülern mit kurzer und längerer praktischer Ausbildung zu konstatieren seien, sondern ob sich die Fahrschul-Ausbildung als hinreichend für eine geforderte Mindestqualifikation erweise. Auf der Grundlage derartiger juristischer Konkretisierungen der Rechtsnorm der Eignung könnten Gruppen von Fahranfängern eher bewertet werden als durch Fahrleistungs-bezogene Relativierungen. Daher wird die Fragestellung nach wie vor als offen angesehen und der Verfasser betont, dass sie einer erneuten und theoretisch anders begründeten Bearbeitung bedürfe.
Samenvatting