Die neue Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat fuer die Fahreignungsbegutachtung wichtige Neuerung gebracht. Viele positive Aspekte sind zu verzeichnen, es sind aber auch viele Luecken und Maengel zu kritisieren. Aus augenaerztlicher Sicht sind in verschiedenen Bereichen Nachbesserungen erforderlich. Dies gilt insbesondere fuer die Bewertung des Daemmerungssehvermoegens, dessen Pruefung in der EU-Richtlinie vom 29.7.1991 explizit gefordert wird, bislang in der FeV aber keine Erwaehnung findet. Es bleibt zu hoffen, dass die derzeit in Beratung befindliche Aenderungsverordnung zur FeV wenigstens einige der problematischen Punkte entschaerft und damit zu einer sachgerechten Fahreignungsbegutachtung beitraegt. (Author/publisher).
Samenvatting