Gut 70 Prozent der Todesfälle durch Verletzungen und Vergiftungen betreffen Menschen im Alter über 75 Jahren. Angesichts der Korrelation zwischen Alter und Morbidität stellt sich die Frage nach der versicherungsrechtlichen Bedeutung der Mitwirkung vorbestehender Erkrankungen beim Unfalltod. Bei der Begutachtung von Todesfällen ist bei gleichzeitigem Vorliegen multipler Erkrankungen und Verletzungen die Frage der partialen Kausalität sorgfältig zu prüfen. Das Vorliegen mitursächlicher Krankheiten kann zu einer Leistungseinschränkung der Versicherungsleistungen führen. Zu beachten sind auch psychogene Erkrankungen. An drei Kasuistiken wird dies dargestellt. Die Beurteilung erstreckt sich insbesondere auf die Konkurrenz traumatischer und endogen-krankhafter Befunde. Die Konsequenzen für die unfallmedizinische Begutachtung werden diskutiert. Beitrag zum Themenschwerpunkt III Recht/Begutachtung des Kongresses 1997 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V., 29. Jahrestagung, Münster, 19. bis 22. März 1997.
Samenvatting