Die empirischen Grundlagen, auf denen die Empfehlungen des 20. Deutschen Verkehrsgerichtstags (1982) zur Dauer von Bremsreaktionszeiten im Strassenverkehr beruhen (BURCKHARDT, 1985), werden kritisch beleuchtet. Die Autoren stellen fest, dass eine Blickbewegung als notwendige Komponente der Bremsreaktion nur in bestimmten Fällen, bei denen die periphere Sehschärfe zur Objektidentifikation nicht ausreicht, gefordert werden muss, während sie bei einfachen Detektionsaufgaben sowie bei Identifikationsaufgaben mit ausreichender Objekt-/Detailgrösse nicht erforderlich ist. Ausserdem sind BURCKHARDT's Schätzungen zur Dauer einer solchen Blickbewegung unrealistisch hoch und beruhen zudem hoechstwahrscheinlich auf einem methodischen Artefakt, der mit bestimmten Annahmen bezüglich der Reaktionszeitverteilung zusammenhängt. Ferner kritisieren die Autoren die ausschliessliche Verwendung des Paradigmas der einfachen Reaktionsaufgabe zur Schätzung realistischer Bremsreaktionszeiten, da die einfache Reaktion nicht typisch für den Strassenverkehr ist und die dort vorkommenden Reaktionsdauern unterschätzt. Die Bedeutung von aufmerksamkeitssteuernden Prozessen für die Reaktionszeit wird betont. Die Autoren schlagen eine Revision der Untersuchungen zur Gewinnung einer repräsentativen Bremsreaktionszeitverteilung mit geeigneteren Methoden vor. (A)
Samenvatting