Mit der Fragestellung der Eingrenzung des moeglichen Trinkendes und einer Einschaetzung der zeitlichen Moeglichkeit eines Nachtrunkes wurden aus 6 rechtsmedizinischen Instituten Daten von Doppelblutentnahmen gesammelt. Dabei konnten ueberwiegend signifikante Differenzen der im zeitlichen Abstand entnommenen Blutproben festgestellt werden, die aber ohnehin nicht strittig waren. Ein beabsichtigter Vergleich der Latenzzeit zwischen Vorfall und Blutentnahme gelang auf Grund lueckenhafter Datenbasis nicht. Beitrag zum Themenbereich Alkohol - Drogen - Medikamente der 30. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft fuer Verkehrsmedizin e.V., Berlin, 10. bis 13. Maerz 1999.
Samenvatting