Vor sechs Jahren wurde aus medizinischer Sicht die Forderung erhoben, neben der Blutalkoholkonzentration andere aussagekraeftige Alkoholismusmarker zu bestimmen und bei der Entscheidung ueber die Anordnung der Fahrtauglichkeitsuntersuchung zu beruecksichtigen. Diese werden hier aufgefuehrt und diskutiert. Dabei werden Traitmarker, vererbbare Indikatoren fuer eine Alkoholdisposition, und Statemarker, biochemische Variablen in Form von Blutwerten feststellbar, genannt. Ferner wird auf die Alkoholfolgekrankheiten einschliesslich psychopathologischer Veraenderungen des zu beurteilenden Individuums hingewiesen. Durch die Kombination mehrerer Marker soll die Sensitivitaet bezueglich der diagnostischen Sicherheit erhoeht, es muss aber auch eine hoehere Stoeranfaelligkeit bei mehreren Markern und damit eine Einschraenkung in der Spezifitaet bedacht werden. Referat, gehalten im Arbeitskreis III "Zweifel an der Fahreignung" (Leitung: Kruse,K) des 41. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2003 in Goslar.
Samenvatting