Weil die Anordnung seitens der Fuehrerscheinstelle zurzeit nicht justiziabel ist, wird der Rechtsschutz des Buergers unangemessen beeintraechtigt. Daneben ist mehr Transparenz in der Begutachtung der Medizinischen-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu fordern. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Explorationsgespraeches sollte grundsaetzlich ein Tonband- und/oder Videomitschnitt erfolgen. Als Instrument zur Qualitaetssicherung der Basisgutachten ist eine Oberbegutachtung vorzusehen. Eine fruehzeitige und umfassende Information der Betroffenen muss moeglichst schon zum Zeitpunkt der vorlaeufigen Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht mittels Informationsbroschuere erfolgen. Die Zeit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist zu nutzen, um eine Nachschulung und gegebenenfalls eine Alkohol- oder Drogenentziehungskur durchzufuehren. Der Nachweis derartiger Massnahmen sollte zur Reduzierung der Sperrfrist fuehren. Die in den MPU-Gutachten oft vorgeschlagenen Wartefristen zur Wiederbegutachtung sollten entfallen. (A) Referat, gehalten auf dem 41. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2002 in Goslar, Arbeitskreis III.
Samenvatting